Unfallversicherung Mitwirkung Krankheiten
In guten Unfallversicherungen wird bei der Mitwirkung von Krankheiten nicht sofort die Leistung gekürzt. In Top-Bedingungswerken ist ein entsprechend hoher Mitwirkungsanteil von Krankheiten mitversichert.
Zur Erklärung: Liegt der Mitwirkungsanteil von Krankheiten bei beispielsweise 50%. Dann wird erst ab einem Mitwirkungsgrad von über 50% die Leistung entsprechend gekürzt. Darunter entfällt eine Kürzung, obwohl die Erkrankung zur Verschlimmerung der Unfallfolgen, oder des Unfalleintritts beigetragen hat.
Demnach ist der Versicherungsschutz bedingsgemäß besser, je höher der Mitwirkungsanteil ist. Optimal wäre 100%, Standard mindestens 25% und unterdurchschnittlich 24% oder weniger.
Fallbeispiele Unfallversicherung Mitwirkung Krankheiten
Nehmen wir einen völlig gesunden Handwerker ohne Vorerkrankungen. Der Handwerker tritt versehentlich bei Ausübung seiner Tätigkeit auf dem Bau auf einen rostigen Nagel. Der Nagel durchdringt die Sohle des Arbeitsschuhs und verletzt den Fuß.
Rost und Dreck verunreinigen dabei das Blut des verunfallten Arbeiters. Die Blutvergiftung trägt maßgeblich zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei.
In diesem Fallbeispiel beträgt der Mitwirkungsanteil der Krankheit Blutvergiftung am Unfall 100%.
Weiteres Beispiel: Nehmen wir eine Person, welche an Epilepsie leidet. Bei einem epileptischen Krampfanfall stürzt diese Person die Treppe herunter. Auch in diesem Fall liegt der Mitwirkungsanteil der Krankheit bei 100%.
Beim Thema Unfallversicherung Mitwirkung Krankheiten wäre es besser einen Top-Versicherungsschutz zu haben. Jeder der keinen Mitwirkungsanteil von 100% mitversichert hat, wird mit einer Leistungskürzung leben müssen.
Keine Gesundheitsfragen bei Vorerkrankungen
Wenn Vorerkrankungen beim Kunden vorhanden sind ist ein mitversicherter hoher Mitwirkungsanteil von großem Vorteil.
Wenn bei der Beantragung der Unfallversicherung jedoch Gesundheitsfragen gestellt werden, kann dies bei wahrheitsgemäßer Beantwortung jedoch zur Ablehnung des Antrages, oder zum Ausschluß der Erkrankung führen.
Der beste Weg wäre die Beantragung einer Unfallversicherung mit maximalem Prozentsatz beim Mitwirkungsanteil von Krankheiten, aber ohne Gesundheitsfragen.
Für Menschen die beispielsweise an Epilepsie leiden, die einzige Möglichkeit zu einem exzellenten Versicherungsschutz ohne Riskozuschläge zu kommen.
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