Altersversorgung – Lücke trotz Erbschaft

Fataler Irrglaube – Eine Erbschaft würde das Problem der Altersversorgungslücke lösen. Wir zeigen auf wie wenig selbst eine Erbschaft in Höhe von 100.000,- helfen würde.

Wie sehen die Fakten bei einer Altersversorgung aufgestockt durch eine Erbschaft aus:

Nehmen wir einen 30-jährigen Menschen, welcher bei Altersrentenbeginn mit 67 Jahren 2.000,- Euro an monatlicher Rente haben möchte. Zusätzlich gehen wir davon aus, dass die 30-jährige Person eine Erbschaft von 100.000,- Euro zu erwarten hat, welche bei Anlage mit 3% sich verzinst und sich das Kapital erst verteilt über 25 Jahre verzehrt.

Dann lautet die bittere Wahrheit: Die Erbschaft von 100.000,- Euro gleicht gerade einmal die Brutto-Netto-Differenz bei der gesetzlichen Altersrente aus! Es verbleibt eine Rentenlücke von 640,- Euro in der Altersversorgung!

Altersversorgung Rentenluecke trotz Erbschaft

Berücksichtigt werden muss, dass die Rentenlücke bei Anlagerenditen von unter den angenommenen 3% sich entsprechend vergrößert. Ebenfalls wird die Altersrente in dieser Höhe nicht ausreichen, wenn die Lebensdauer sich über das 25. Jahr verlängert, weil dann gemäß unserer Berechnung das Kapital der Erbschaft bereits aufgebraucht ist. Und selbstverständlich hat nicht jeder eine Erbschaft zu erwarten, insbesondere nicht in Höhe von 100.000,- Euro.

Eines macht die obige Grafik deutlich: Es hilft tatsächlich nur der langfristige Aufbau einer eigenen sicheren Altersversorgung. Nutzen Sie unsere Experten-Tipps auf der Seite „Übersicht Altersversorgung“ über nachfolgenden Link oder sprechen uns an. Wir helfen Ihnen beim Aufbau einer sicheren Altersversorgung gerne weiter.

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ALSTERmark Versicherungsmakler Hamburg

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Geschäftsführer Fred Samberger

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Experte Private Krankenversicherung PKV

Ich, Fred Samberger – Geschäftsführer der ALSTERmark Versicherungsmakler GmbH in Hamburg, habe mich durch laufende fachliche Fortbildungen zu einem Experten ausbilden lassen.

Meine Qualifikationen sind:

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